Montag, 21. Dezember 2015

Bundeswehreinsatz, aber gegen wen?

Deutschland hat sich erneut in ein militärisches Abenteuer eingelassen. Während die Einsätze der Bundeswehr in den letzten 20 Jahren alle auf rechtlich solidem Fundament standen (Sinn und Zweck mancher Einsätze kann natürlich in Frage gestellt werden), sieht das im Falle des letzten Beschlusses ganz anders aus. Die Bundesregierung selbst spricht offiziell von einem "Syrien Mandat", während aber in der öffentlichen Werbung für den Einsatz stets von einem "Kampf gegen IS" die Rede war. Auslöser für die ganze Sache waren schliesslich auch die Anschläge von Paris, für die der sogenannte Islamische Staat (IS, ISIL, ISIS, Daesh) die Verantwortung übernommen hat.

Daraufhin hatte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel Frankreich "jedwede Unterstützung" zugesichert, Vize-Kanzler Sigmar Gabriel meinte sogar dass der Terror "gegen uns alle gerichtet war". Deutschland setzte sich also schnell in ein ruderloses Boot, dessen Besatzung noch dazu unterschiedliche Ziele verfolgt.

Als Frankreichs`s Präsident Francois Hollande noch den Bündnisfall der Europäischen Union nach Artikel 42 Absatz 7 des Lissabon Vertrages ausrief, forderte er die Unterstützung der EU für Frankreich`s "Krieg gegen den Terror" auf. Das Problem aber ist, dass dieser Artikel auf den sich Frankreich beruft, "einen bewaffneten Angriff auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats" regelt, wonach "die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen [UN-Charta], schulden."

Ein "bewaffneter Angriff" wird aber in internationaler Rechtssprechung als Krieg zwischen mindestens zwei Staaten definiert, der wiederum als "lediglich einen organisierten und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragenen Konflikt, der aber stets zwischen Staaten besteht", klar beschrieben ist. Ein bewaffneter Angriff ist also ein Einsatz von erheblichen Mitteln wie Waffen und Gewalt, ausgeführt durch einen Staat.

Davon kann bei den Anschlägen von Paris keine Rede sein. Zumal die EU im selben Vertrag von Lissabon explizit über einen Artikel (Art. 222) verfügt, der die zwischenstaatlichen Verpflichtungen bei einem Terroranschlag regelt!

Der Grund weshalb sich Francois Hollande nicht auf diesen Artikel 222 bei seiner Ausrufung eines Bündnisfalles beruft ist denkbar einfach: die Entsendung von Soldaten und Kriegsgerät ausserhalb Frankreichs wäre nicht möglich gewesen.
Denn dieser Artikel ruft die EU-Mitglieder auf, "alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschliesslich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, zu mobilisieren, um terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden oder im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen".

Da liegt die Krux an der ganzen Sache. Frankreich erlebte einen Terroranschlag, den man aber nicht als solchen werten möchte da dieser einen anderen Prozess auslösen würde als es von den Regierungen gewünscht war. Deshalb spricht der französische Präsident auch lieber von einem Krieg, um die gewünschte Richtung einschlagen zu können. Ein Krieg kann aber nur gegen einen Staat geführt werden, und obwohl sich im deutschsprachigem Raum die Bezeichnung IS etabliert hat - also Islamischer Staat - ist es deswegen noch lange kein Staat im rechtlichen Sinne. Interessant ist auch dass Hollande selbst nicht diesen Begriff verwendet, sondern das arabische Akronym Daesh (Al Dawla al-Islamyia fil Iraq wa’al Sham = Islamischer Staat Irak und Shams).

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